Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
HERZLICH WILLKOMMEN
Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat rund ums Automobil zu Seite
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
UNFALL- UND SCHADENGUTACHTEN
Kfz-Gutachten
dienen
dem
Schadensnachweis
im
Verkehrsunfallbereich.
Das
Gutachten
dokumentiert
das,
durch
das
Unfallereignis
entstandene
Schadensbild,
sichert
insoweit
Beweise
und
stellt
die
Kosten
für
die
Wiederherstellung
des
Fahrzeuges
fest.
Die
Zahlen
sind
entscheidend
für
die
Frage,
ob
das
Fahrzeug
repariert
werden
kann
oder
ob
eine
Abrechnung auf Totalschadenbasis erfolgen muss.
KASKOSCHADEN
Im
Kaskoschadenfall
benötigen
Sie
vor
der
Beauftragung
eines
Sachverständigen
Ihres
Vertrauens die Zustimmung oder Freigabe Ihrer Versicherung.
FAHRZEUGBEWERTUNGEN
Als
neutraler
und
unabhängiger
Kfz-Sachverständiger
bin
ich
gerne
für
alle
Aufträge
Ihr
Ansprechpartner.
Ob
Wiederbeschaffungswert,
Marktwertermittlung,
Wieder-
aufbauwert oder Kurzbewertung
; Ich stehe für entsprechende Anfragen zur Verfügung.
Die
Einstufung
des
Fahrzeugzustandes
bei
Oldtimern
bassiert
auf
dem
System
Clasic
Data
.
Hierbei
gibt
es
jedoch
keinen
zwingend
linearen
Zusammenhang
zwischen
Note
und
ausgewiesenem
Wert.
Die
vom
Sachverständigen
getroffenen
Einschätzungen
zur
Originalität
und
Authenzität
finden
ebenso
Eingang
in
den
Fahrzweugwert
wie
eventuell
vorhandene Patina oder ein sehr originaler Zustand.
TECHNISCHE GUTACHTEN
Detaillierte Gutachten zur Klärung technischer Schäden oder Mängel.
Bei
Aggregatschäden
(z.B.
Motorschaden,
Getriebeschaden),
Funktionsausfällen
an
Fahrzeugbauteilen
oder
Lackierungsmängeln
erstelle
ich
für
Sie
ein
technisches
Gutachten.
Die
detaillierte
Dokumentation
in
meinen
Gutachten
behandelt
umfassend
die
Fragestellungen
zu
schadenspezifischen
Zusammenhängen.
Beispielsweise
wird
bei
einem Aggregateschaden folgendes Untersucht:
Schadenursache
Reparaturmöglichkeiten
Schadenumfang
Verantwortlichkeiten
Reparaturkosten
Regulierungsrelevante Werte
ZUSTANDSBERICHT
Die
Zustandsprüfung
dokumentiert
die
vom
Sachverständigen
getroffene
Einschätzung
des
Pflege-
und
Erhaltungszustandes
sowohl
von
der
technischen
als
auch
von
der
optischen
Seite.
Weicht
der
Zustand
aufgrund
von
Beschädigungen
oder
Unfallschäden
vom
Standard
ab,
wird
festgestellt
in
welchem
Umfang
erforderliche
Reparaturen
oder
vorherige
Unfälle
zu
einer
Wertminderung
beitragen.
Der
Zustandsbericht
beinhaltet
keine
Ermittlung oder Ausweisung des Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswertes.
BERICHTE ZU TECHNISCHEN FRAGESTELLUNGEN
Der
Sachverständigenbericht
wird
in
Form
und
Umfang
in
der
Regel
durch
den
Auftraggeber
bestimmt.
Er
nimmt
zu
schadenrelevanten
Einzelfragen
Stellung
und
kann
z..B. folgende Aufgaben behandeln:
die Schadenfeststellung, Schadenbeschreibung und Schadenbeurteilung von
Unfallschäden ohne detaillierte Kalkulation
die Überprüfung vorliegender Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen
Schadenfotos oder sonstiger Belege bezüglich der Schadenhöhe
die Stellungnahme zur Plausibilität bezüglich des Schadenbildes
die Reparaturbestätigung, sie dient zum Nachweis einer durchgeführten Reparatur
und beinhaltet eine Aussage zur Qualität und Dauer der Reparatur
die Gutachtenüberprüfung umfasst die Ermittlung des
erforderlichen Reparatur-
aufwandes und die Zuordnung von Sachverhalten sowie die Prüfung relevanter
Gutachtenwerte wie zum Beispiel Wertminderung, Wiederbeschaffungswert usw.
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
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öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
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WERTBEGRIFFE
Marktwert
Klassische
Fahrzeuge
werden
in
der
Regel
nach
ihrem
Marktwert
versichert.
Dabei
handelt
es
sich
um
einen
Durchschnittspreis,
der
weder
die
gesetzliche
Mehrwertsteuer
noch
eine
Gewinnspanne
für
Händler
oder
sonstige
Gebühren
enthält.
Der
Marktwert
bildet
die
Grundlage
für
die
Versicherungseinstufung
und
für
die
Prämienberechnung
im
Kasko-Bereich.
Gemäß
§
76
Versicherungs-vertragsgesetzt
(VVG)
kann
der
Versicherungswert
durch
Vereinbarung
auf
einen
bestimmten
Betrag
(Taxe)
festgesetzt
werden.
Dabei
ist
die
regelmäßige
Anpassung
des
Versicherungswertes
wichtig,
denn
nach
spätestens
zwei
bis
drei
Jahren
hat
sich
der
einst
ermittelte
Marktwert
verändert.
Bei
Eintritt
des
Versicherungsfalles
wird
nur
der
beim
Versicherungsabschluss
ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt.
Wiederbeschaffungswert
Der
Wiederbeschaffungswert
beziffert
die
Summe,
die
ein
Geschädigter
im
Falle
eines
Schadens
oder
Verlustes
aufbringen
muss,
wenn
er
von
einem
seriösen
Händler
ein
dem
Unfallfahrzeug
vergleichbares
Ersatzfahrzeug
nach
gründlicher
technischer
Überprüfung
-
unter Umständen mit Werksgarantie - erwerben will.
Im
Gegensatz
zum
Marktwert
wird
beim
Wiederbeschaffungswert
vor
allem
der
gewerbliche
Handel
mit
Mehrwertsteuer
und
der
in
dieser
Fahrzeugkategorie
üblichen
Händler-Gewinnspanne berücksichtigt.
Der
Wiederbeschaffungswert
ist
grundsätzlich
für
die
wirtschaftliche
und
juristische
Beurteilung
eines
Schadenersatzes
erforderlich
und
bildet
somit
die
Grundlage
für
die
Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert
Der
Wiederherstellungswert
ergibt
sich
aus
den
Kosten,
die
für
den
Wiederaufbau
eines
beschädigten
Fahrzeugs
erforderlich
sind
bzw.
aus
den
Kosten,
die
anfallen,
um
ein
dem
beschädigten
möglichst
ähnliches,
gebrauchtes
Fahrzeug
zu
beschaffen.
Dabei
sind
Kosten,
die
anfallen,
um
das
Fahrzeug
auf
den
Stand
des
zu
bewertenden
Objektes
umzurüsten,
zu
berücksichtigen.
Es
handelt
sich
somit
um
einen
rechnerisch
addierten
Wert,
der
sich
aus
den
Positionen
der
sicht-
oder
belegbaren
Investitionen
und
Reparaturen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein.
Der
Wiederherstellungswert
hat
vor
allem
in
den
Fällen
Bedeutung,
in
denen
ein
Fahrzeug
überdurchschnittlich
langwierig,
aufwendig
und
somit
kostenintensiv
restauriert
werden
muss.
Der
Wieder-herstellungswert
kann
auch
im
Rahmen
einer
Restaurierung
oder
Instandsetzung eines Fahrzeuges ermittelt werden.
WANN WELCHES GUTACHTEN?
Zweck der Wertfeststellung
Empfohlene Gutachtenart
Für den Abschluss einer Kaskoversicherung
Gutachten über den Marktwert des Fahrzeuges
Sonder- / Einzelfall Wiederherstellung
Gutachten über den Wiederherstellungswert
Bei einem Haftpflichtschaden
Schadengutachten mit Wiederbeschaffungswert
Gutachten zum Wertnachweis
Marktwertgutachten
Reparaturdokumentation / Restaurierungsbegleitung:
Begleitung der Restaurierung und Dokumentation der duchgeführten Maßnahmen mit
abschließendem Wertgutachten.
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
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öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
BESICHTIGUNGEN VON TRANSPORTSCHÄDEN
Als
geprüfter
Havariekommissar
besichtige
ich
Transportschäden
an
allen
Arten
von
Gütern,
unabhängig
ob
der
Transport
auf
der
Strasse,
zu
Wasser
oder
in
der
Luft
stattfand.
Durch
den
Einsatz
vor
Ort
sammle
ich
für
meine
Auftraggeber
wesentliche
Informationen,
Beweise
und
Fakten,
auf
deren
Basis
eine
effiziente
Fallbearbeitung
möglich
ist.
Erste
Erkenntnisse
und
Fotos
erhalten
Sie
unmittelbar
nach
der
Besichtigung
telefonisch
und/oder
schriftlich
in
einer
Vorabinformation.
Nach
Abschluß
erhalten
sie
eine
detaillierte
Expertise mit Fotodokumentation.
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
UNFALL! … WAS TUN?
VERHALTEN AM UNFALLORT
Die
Aufregung
nach
einem
Unfall
ist
meist
groß.
Trotzdem
sollten
Sie
versuchen,
einen
kühlen
Kopf
zu
bewahren
-
und
einige
wichtige
Schritte
befolgen.
Die
Checkliste
zeigt
Ihnen,
was
sie
nach einem Unfall unbedingt beachten sollten.
Unfallstelle absichern
Schalten
sie
die
Warnblinkanlage
ein,
ziehen
Sie
die
Warnweste
an,
wenn
möglich
noch
im
Auto
und
stellen
Sie
ein
Warndreieck
auf.
Am
besten
100
Meter
(auf
Landstraßen)
beziehungsweise
200
Meter
(auf
Autobahnen)
hinter
der
Unfallstelle.
Bei
Dunkelheit
sollten
sie die Fahrzeugbeleuchtung einschalten.
Bei
Bagatellschäden
müssen
Sie
die
Unfallstelle
unverzüglich
räumen.
Skizierren
Sie
die
Position
der
Fahrzeuge
und
machen
Sie
Fotos
aus
verschiedenen
Perspektiven.
Verlassen
Sie
rasch
die
Fahrbahn
und
begeben
Sie
sich
an
einen
sicheren
Ort,
zum
Beispiel
hinter
der
Schutzplanke
der
Autobahn.
Erste Hilfe leisten - Notruf 112
Wurde
jemand
verletzt?
Falls
ja,
sind
Sie
verpflichtet,
Erste
Hilfe
zu
leisten.
Hierzu
gehört
bereits,
den
Notruf
unter
112
zu
wählen
-
diese
Nummer
gilt
europaweit.
Bis
der
Rettungsdienst
eintrifft,
versorgen
Sie
die
Verletzten
mit
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Im
Verbandskasten Ihres Autos finden Sie die wichtigsten Verbandsmaterialien.
Polizei rufen - Notruf 110
Bei
Unfällen
mit
Toten,
Verletzen
und
erheblichem
Sachschaden
sollten
Sie
die
Polizei
rufen.
Steht
ein
Unfallbeteiligter
unter
Alkohol-
oder
Drogeneinfluss,
empfiehlt
es
sich
ebenfalls
die
Polizei
zu
verständigen,
Ebenso,
wenn
sich
die
Schuldfrage
nicht
klären
lässt
oder
wenn
Personen
beteiligt
sind,
die
im
Ausland
wohnen,
oder
Fahrzeuge
die
im
Ausland
zugelassen
sind.
Die folgenden Informationen sollten Sie der Polizei mitteilen:
•
Wer meldet? (Name und Standort)
•
Wo ist es passiert? (Unfallort)
•
Was ist passiert? (Zahl der Verletzten, Unfallfolgen und Verletzungen schildern)
•
Warten auf Rückfragen!
Beenden sie das Gespräch niemals selbst, vielleicht hat die Rettungsstelle noch Fragen
an Sie. Achten Sie darauf, dass die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der
Beamten nicht verändert wird.
Personalien austauschen
Notieren
Sie
die
wichtigsten
Daten
der
anderen
Unfallbeteiligten
(Name,
Anschrift,
Versicherung,
Versicherungsnummer
und
Kennzeichen
des
Fahrzeugs)
und
der
Zeugen.
Auch
Sie
müssen
auf
Verlangen
Ihren
Namen
und
Ihre
Anschrift
angeben,
Führerschein
vorweisen
und
Angaben
über
Ihre
Versicherung
machen.
Andernfalls
machen
sie
sich
strafbar.
Am
einfachsten
ist
es,
wenn
Sie
die
Servicekarten
(Versicherungskarten)
austauschen.
Warte- und Meldepflicht
Ist
niemand
an
der
Unfallstelle
zu
sehen,
etwa
nachdem
Sie
gegen
ein
geparktes
Auto
gestoßen
sind,
müssen
Sie
in
jedem
Fall
eine
angemessene
Zeit
warten.
Wie
lange,
hängt
von den Umständen wie Ort, Tageszeit und verursachtem Schaden ab.
Kommt
nach
einer
Weile
niemand,
dürfen
Sie
sich
entfernen,
müssen
aber
Name
und
Anschrift
am
Unfallort
hinterlassen.
Außerdem
müssen
sie
einer
nahe
gelegenen
Polizeidienststelle
unverzüglich melden, dass Sie am Unfall beteiligt waren.
Schadensmeldung bei der Versicherung
Pauschale
Schuldbekenntnisse
gegenüber
Ihrem
Unfallgegner
sollten
Sie
nicht
abgegeben.
Vergessen
Sie
nicht,
den
Schaden
der
Versicherung
zu
melden.
Diese
hilft
Ihnen
schon
an
der Unfallstelle, auch wenn sie sich im Schadenfall unsicher sind.
Prüfen
Sie
vor
der
Weiterfahrt
die
Verkehrssicherheit
Ihres
Fahrzeugs.
Säubern
Sie
die
Unfallstelle und vergessen Sie Ihr Warndreieck nicht.
Der Unfallbericht - Ihr Protokoll
Nachdem
Sie
alles
notwendige
veranlasst
haben,
füllen
Sie
gemeinsam
mit
dem
Fahrer
des
anderen
Fahrzeugs
den
Europäischen
Unfallbericht
aus.
In
diesem
Formular
werden
der
Schadenshergang und alle wesentlichen Daten festgehalten.
Worauf ist beim Ausfüllen des Unfallberichts zu achten?
•
Tragen
Sie
neben
Ihren
eigenen
auch
die
Kontaktdaten
von
Zeugen
ein,
die
etwas
zum
Unfallhergang sagen können
•
Geben
Sie
unter
der
Kästchenreihe
die
Summe
der
angekreuzten
Felder
an.
Sonst
ist
der
Bericht ungültig.
•
Unterschreiben
Sie
keine
Formulare,
die
in
einer
Sprache
verfasst
sind,
die
Sie
nicht
verstehen.
•
Schicken Sie das Formular möglichst zeitnah an die Versicherung.
Keine
Sorge:
Indem
Sie
den
Unfallbericht
ausfüllen,
gestehen
Sie
keine
Schuld
am
Unfall
ein.
Es
geht hier lediglich darum, die Fakten festzuhalten und zu dokumentieren.
Den
Europäischen
Unfallbericht
sollen
Sie
sich
ausdrucken
und
idealerweise
immer
im
Handschuhfach haben. Dann ist er nach einem Unfall sofort griffbereit.
Sie sind der Unfallverursacher:
Setzen
sie
sich
sofort
mit
Ihrer
Versicherung
in
Verbindung.
Falls
eine
Voll-
oder
Teilkasko-
versicherung
vorliegt,
kann
ein
Schadengutachten
zweckmäßig
sein.
Stimmen
Sie
sich
hierzu
mit
Ihrer Versicherung zwecks eines neutralen Gutachten ab.
Sie sind nicht der Unfallverursacher:
Es
empfiehlt
sich
ein
Gutachten
für
die
Beweissicherung
und
zur
Sicherung
Ihrer
Ansprüche
in
Auftrag zu geben.
Liegt
der
Schaden
voraussichtlich
über
750
€
(kein
Bagatellschaden),
zahlt
das
Gutachten
Ihres
Sachverständigen die gegnerische Versicherung.
Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
- Sie dürfen in der Werkstatt Ihres Vertrauens das Fahrzeug reparieren lassen
- Sie dürfen auch auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnen. Übersteigen die im Gutachten aufgeführten
Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, erhalten Sie den Wieder-
beschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeugs
- Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsentschädigung
- In allen Fällen müssen Sie die Pflicht der Schadenminderung berücksichtigen
Handelt
es
sich
um
einen
Bagatellschaden
(unter
750
€),
wenden
Sie
sich
an
mich,
ich
berate
Sie
gerne.
1
2
3
4
5
6
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
DATENSCHUTZ
Datenschutzerklärung
Ich
nehme
den
Schutz
und
die
Sicherheit
ihrer
personenbezogenen
Daten
sehr
ernst
und
möchte,
dass
Sie
sich
beim
Besuch
meiner
Internetseiten
und
der
Nutzung
meiner
Angebote
sicher
und
wohl
fühlen.
Es
ist
mir
wichtig,
dass
Sie
wissen,
welche
personenbezogenen
Daten
bei
der
Inanspruchnahme
meiner
Angebote
und
Leistungen
erhoben
werden
und
wie
ich
diese
danach
verwende.
Soweit
ich
personenbezogene
Daten
verarbeite,
erfolgt
dies
zu
den
in
dieser
Datenschutzerklärung jeweils angegebenen Zwecken.
Verantwortlicher
Ludwig Bründl
Katharinenweg 18
84453 Mühldorf a. Inn
Telefon: 08631 1849342
E-Mail: info@sachverstaendiger-bruendl.de
Aufruf meiner Website
Um
die
von
Ihnen
abgerufenen
Inhalte
meiner
Website
an
Ihren
Computer
zu
übermitteln
(z.B.
Bilder,
Texte
sowie
zum
Download
bereit
gestellte
Dateien
usw.)
(vgl.
Art.
6
Abs.
1
lit.
b
DSGVO)
werden
die
Ihrem
Computer
zugewiesene
IP-Adresse
erfasst
und
gespeichert.
Außerdem
werden
diese
Daten
zur
Missbrauchserkennung
und
-verfolgung
verarbeitet.
Insoweit
ist
die
Rechtsgrundlage
Art.
6
Abs.
1
lit.
f
DSGVO.
Mein
berechtigtes
Interesse
an
der
Datenverarbeitung
liegt
dabei
darin,
das
ordnungsgemäße
Funktionieren
meiner
Website
sowie
der
darüber
abgewickelten Geschäfte sicherzustellen.
Weitergabe von Daten
Eine
Übermittlung
Ihrer
persönlichen
Daten
an
Dritte
zu
anderen
als
den
im
Folgenden
aufgeführten
Zwecken
findet
nicht
statt.
Ich
gebe
Ihre
persönlichen
Daten
nur
an
Dritte
weiter,
wenn:
•
Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich Einwilligung dazu erteilt haben
•
die
Weitergabe
nach
Art.
6
Abs
1
S.
1
lit.
f
DSGVO
zur
Geltendmachung,
Ausübung
oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein
Grund
zur
Annahme
besteht,
dass
Sie
ein
überwiegendes
schutzwürdiges
Interesse
an
der
Nichtweitergabe Ihrer Daten haben
•
für
den
Fall,
dass
die
Weitergabe
nach
Art.
6
Abs.
1
S.
1
lit.
b
DSGVO
eine
gesetzliche
Verpflichtung besteht, sowie
•
dies
gesetzlich
zulässig
und
nach
Art.
6
Abs.
1
S
1
lit.
b
DSGVO
für
die
Abwicklung
von
Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist
Sonstige Zwecke
Personenbezogene
Daten
werden
des
Weiteren
verarbeitet,
wenn
Sie
mir
diese
von
sich
aus
angeben,
zum
Beispiel
im
Rahmen
einer
Anfrage
oder
Bestellung
von
Informationsmaterial.
Rechtsgrundlage
ist
insoweit
Art.
6
Abs.
1
lit.
b
DSGVO.
Zu
den
von
mir
verarbeiteten
Daten
gehören
insoweit
Kundendaten,
Mitarbeiterdaten
sowie
Daten
von
Lieferanten,
soweit
diese
für
die
im
Rahmen
dieser
Datenschutzerklärung
bekannten
Zwecke
erforderlich
sind.
Soweit
ich
wie
vorstehend
beschrieben,
Ihre
Daten
zu
Zwecken
der
Entgegennahme
und
Bearbeitung
Ihrer
jeweiligen
Anfrage
verarbeite,
sind
Sie
vertraglich
verpflichtet,
mir
diese
Daten
zur
Verfügung
zu
stellen.
Ohne
diese
Daten
bin
ich
nicht
in
der
Lage,
eine
entsprechende
Bearbeitung
vorzunehmen.
Sofern
Sie
in
die
Verarbeitung
personenbezogener
Daten
eingewilligt
haben
(vgl.
Art
6
Abs.
1
lit
a
DSGVO),
können
Sie
Ihre
Einwilligung
jederzeit
widerrufen,
ohne
dass
die
Rechtmäßigkeit
der
aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Cookies
Die
Internetseiten
verwenden
teilweise
so
genannte
Cookies.
Cookies
richten
auf
Ihrem
Rechner
keinen
Schaden
an
und
enthalten
keine
Vieren.
Cookies
dienen
dazu,
mein
Angebot
nutzerfreundlicher,
effektiver
und
sicherer
zu
machen.
Cookies
sind
kleine
Textdateien,
die
auf
Ihrem
Rechner
abgelegt
werden
und
die
Ihr
Browser
speichert.
Die
meisten
der
hier
verwendeten
Cookies
sind
so
genannte
„Session-Cookies“.
Sie
werden
nach
Ende
Ihres
Besuches
automatisch
gelöscht.
Andere
Cookies
bleiben
auf
Ihrem
Endgerät
gespeichert,
bis
Sie
diese
löschen.
Diese
Cookies
ermöglichen
Ihren
Browser
beim
nächsten
Besuch
wiederzuerkennen.
Sie
können
Ihren
Browser
so
einstellen,
dass
Sie
über
das
Setzen
von
Cookies
informiert
werden
und
Cookies
nur
im
Einzelfall
erlauben,
die
Annahme
von
Cookies
für
bestimmte
Fälle
oder
generell
ausschließen
sowie
das
automatische
Löschen
der
Cookies
beim
Schließen
des
Browsers
aktivieren.
Bei
der
Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Server-Log-Files
Der
Provider
dieser
Seiten
erhebt
und
speichert
automatisch
Informationen
in
so
genannten
Server-Log-Files,
die
Ihr
Browser
automatisch
an
uns
übermittelt.
Dies
sind:
Browsertyp/Browserversion,
verwendetes
Betriebssystem,
Referrer
URL
Hostname
des
zugreifenden
Rechners,
Uhrzeit
der
Serveranfrage.
Diese
Daten
sind
nicht
bestimmten
Personen
zuordenbar.
Eine
Zusammenführung
dieser
Daten
mit
anderen
Datenquellen
wird
nicht
vorgenommen.
Wir
behalten
uns
vor,
diese
Daten
nachträglich
zu
prüfen,
wenn
uns
konkrete
Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
Löschung der Daten
Der
Gesetzgeber
hat
vielfältige
Aufbewahrungsfristen
und
-pflichten
erlassen.
Nach
Ablauf
dieser
Fristen
werden
die
entsprechenden
Daten
routinemäßig
gelöscht.
Werden
Daten
hiervon
nicht
berührt,
werden
sie
gelöscht
oder
anonymisiert,
wenn
die
im
Rahmen
dieser
Datenschutzerklärung
genannten
Zwecke
wegfallen.
Sofern
diese
Datenschutzerklärung
keine
anderen,
abweichenden
Bestimmungen
hinsichtlich
der
Speicherung
von
Daten
enthält,
werden
die
von
mir
erhobenen
Daten
nur
so
lange
gespeichert,
wie
sie
für
die
vorstehenden
Zwecke,
für
die sie erhoben worden sind, erforderlich sind.
Weitergehende
Verarbeitungen
oder
sonstige
Nutzungen
Ihrer
personenbezogenen
Daten
erfolgen
generell
nur,
soweit
eine
Rechtsvorschrift
dies
erlaubt
oder
Sie
in
die
Datenverarbeitung
oder
Datennutzung
eingewilligt
haben.
Im
Falle
einer
Weiterverarbeitung
zu
anderen
Zwecken,
als
denjenigen,
für
den
die
Daten
ursprünglich
erhoben
worden
sind,
informiere
ich
Sie
vor
der
Weiterverarbeitung
über
diese
anderen
Zwecke
und
erteile
Ihnen
die
weiteren
maßgeblichen
Informationen.
Rechte betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten
Auskunftsrecht
Sie
haben
das
Recht,
jederzeit
auf
Antrag
eine
Auskunft
über
die
von
mir
verarbeiteten,
Sie
betreffenden
personenbezogenen
Daten
im
Umfang
des
Art.
15
DSGVO
zu
erhalten.
Hierzu
können sie einen Antrag postalisch oder per E-Mail ab die angegebenen Adressen stellen.
Rechts zur Berichtigung unrichtiger Daten
Sie
haben
das
Recht,
die
unverzügliche
Berichtigung
der
Sie
betreffenden
personenbezogenen
Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig sein sollen (Art. 16 DSGVO).
Recht auf Löschung
Sie
haben
ein
Recht
auf
unverzügliche
Löschung
der
Sie
betreffenden
personenbezogener
Daten
beim
Vorliegenden
der
rechtlichen
Gründe
nach
Art.
17
DSGVO.
Diese
liegen
etwa
vor,
wenn
die
personenbezogenen
Daten
für
die
Zwecke,
für
die
sie
ursprünglich
verarbeitet
worden
sind,
nicht
mehr
notwendig
sind
oder
Sie
Ihre
Einwilligung
widerrufen
haben
und
wenn
es
an
einer
anderweitigen
Rechtsgrundlage
für
die
Verarbeitung
fehlt;
die
betroffene
Person
Widerspruch
gegen
die
Verarbeitung
einlegt.
Um
Ihr
vorstehendes
Recht
geltend
zu
machen,
wenden
Sie
sich
bitte an die angegebenen Kontaktadressen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie
haben
ein
Recht
auf
Einschränkung
der
Verarbeitung
beim
Vorliegen
der
Voraussetzungen
und
nach
Maßgabe
von
Art.
18
DSGVO.
Danach
kann
die
Einschränkung
der
Verarbeitung
insbesondere
geboten
sein,
wenn
die
Verarbeitung
unrechtmäßig
ist
und
die
betroffene
Person
die
Löschung
der
personenbezogenen
Daten
ablehnt
und
stattdessen
die
Einschränkung
der
Nutzung
der
personenbezogenen
Daten
verlangt
oder
die
betroffene
Person
Widerspruch
gegen
die
Verarbeitung
gemäß
Art.
21
Abs.
1
DSGVO
eingelegt
hat,
solange
noch
nicht
feststeht,
ob
meine
berechtigten
Gründe
gegenüber
ihren
überwiegen.
Um
Ihr
vorstehendes
Recht
geltend
zu
machen, wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktadressen.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie
haben
ein
Recht
auf
Datenübertragbarkeit
nach
Art.
20
DSGVO.
Sie
haben
hierbei
das
Recht,
die
Sie
betreffenden,
mir
bereitgestellten
Daten,
in
einem
gängigen,
strukturiertem
und
maschinenlesbaren
Format
zu
erhalten
und
diese
Daten
an
einen
anderen
Verantwortlichen,
etwa
einen
anderen
Dienstleister,
zu
übergeben.
Veraussetzung
hierfür
ist,
dass
die
Verarbeitung
auf
einer
Einwilligung
oder
auf
einem
Vertrag
beruht
und
mithilfe
automatisierter
Verfahren
erfolgt.
Um
Ihr
vorstehendes
Recht
geltend
zu
machen,
wenden
Sie
sich
bitte
an
die
angegebenen
Kontaktadressen.
Widerspruchsrecht
Sie
haben
das
Recht
aus
Gründen,
die
sich
aus
Ihrer
besonderen
Situation
ergeben,
jederzeit
gegen
die
Verarbeitung
Sie
betreffender
personenbezogener
Daten,
die
u.a.
aufgrund
von
Art.
6
Abs.
1
lit.
e
oder
f
DSGVO
erfolgt,
Widerspruch
nach
Art.
21
GSGVO
einzulegen.
Ich
werde
die
Verarbeitung
Ihrer
personenbezogenen
Daten
einstellen,
es
sei
denn,
ich
kann
zwingende
schutzwürdige
Gründe
für
die
Verarbeitung
nachweisen,
die
Ihre
Interessen,
Rechte
und
Freiheiten
überwiegen,
oder
die
Verarbeitung
dient
der
Geltendmachung,
Ausübung
oder
Verteidigung
von
Rechtsansprüchen.
Um
Ihr
vorstehendes
Recht
geltend
zu
machen,
wenden
Sie
sich bitte an die angegebenen Kontaktadressen.
Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Wenn
Sie
der
Auffassung
sind,
dass
die
Verarbeitung
Sie
betreffender
personenbezogener
Daten
durch
mich
unzulässig
ist,
haben
Sie
das
Recht,
sich
bei
der
für
mich
zuständigen
Aufsichtsbehörde zu beschweren, die Sie wie folgt kontaktieren können:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hausanschrift:
Postanschrift:
Wagmüllerstr. 18
Postfach 22 12 19
80538 München
80502 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Ich
behalte
mir
das
Recht
vor,
Ergänzungen
oder
Änderungen
an
der
vorliegenden
Datenschutzerklärung vorzunehmen,
damit
sie
zeitgemäß
der
aktuellen
Rechtslage
entspricht
oder
um
Leistungsänderungen
meinerseits zu berücksichtigen.
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
IMPRESSUM
Verantwortlich für den Inhalt:
Ludwig Bründl
Katharinenweg 18
84453 Mühldorf a. Inn
Umsatzsteuer Identifikationsnummer:
DE 295 475 016
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
Bestellungskörperschaft / Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Als
öffentlich
bestellter
und
vereidigter
Sachverständiger
für
das
Kraftfahrzeugmechaniker-
Handwerk
bin
ich
nach
den
Maßgaben
von
§
36
GewO
tätig.
Ich
unterliege
den
Bestimmungen
der
Sachverständigenordnung
der
Handwerkskammer
für
München
und
Oberbayern.
Ludwig Bründl
Kfz-Mechaniker-Meister
Technischer Betriebswirt IHK
Geprüfter Havariekommissar
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
OLDTIMER
13. Classic-Gala Schwetzingen
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
LUDWIG BRÜNDL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Zustand 1
Makelloser
Zustand.
Keine
Mängel,
Beschädigungen
oder
Gebrauchsspuren
an
der
Technik
und
an
der
Optik.
Komplett
und
perfekt
restauriertes
Spitzenfahrzeug.
Wie
neu
(oder besser *). Sehr selten.
Zustand 2
Guter
Zustand.
Mängelfrei,
aber
mit
leichten
(!)
Gebrauchsspuren.
Entweder
seltener,
guter
und
unrestaurierter
Originalzustand
oder
fachgerecht
restauriert.
Technisch
und
optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
Zustand 3
Gebrauchter
Zustand.
Fahrzeuge
ohne
größere
technische
und
optische
Mängel,
voll
fahrbereit
und
verkehrssicher.
Keine
Durchrostungen.
Keine
sofortigen
Arbeiten
notwendig.
Zustand 4
Verbrauchter
Zustand.
Nur
eingeschränkt
fahrbereit.
Sofortige
Arbeiten
zur
erfolgreichen
Abnahme
gem.
§
29
STVZO
sind
notwendig.
Leichtere
bis
mittlere
Durchrostungen.
Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt.
Zustand 5
Restaurierungsbedürftiger
Zustand.
Fahrzeuge
im
mangelhaften,
nicht
fahrbereiten
Gesamtzustand.
Umfangreiche
Arbeiten
an
allen
Baugruppen
erforderlich.
Fahrzeug
nicht zwingend komplett.
*
Durch
die
heutigen
technischen
Möglichkeiten
(z.B.
Schweißarbeiten,
computergestützte
Messtechniken)
sowie
die
veränderten
Materialien
(z.B.
Lack,
Oberflächenveredelung)
und
einen
umfangreichen
Korrosionsschutz
kann
ein
komplett
restauriertes
Fahrzeug
den
Zustand
der
Erstauslieferung übertreffen.
Zustand,
Originalität
und
Historie
werden
vom
besichtigenden
Kfz-
Sachverständigen
unabhängig
voneinander
bewertet
und
fließen
in
die
Wertfindung mit ein.
DEFINITION DER ZUSTANDSNOTEN NACH DEM CLASSIC DATA SYSTEM